AGB – MAGOE C & T / Tex-Merch
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen sowie den dazugehörigen Vertragsabschlüssen liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
2. Definition unserer Kunden
Unsere Kunden sind grundsätzlich Unternehmer.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit uns in Verbindung treten.
3. Lieferpreise
Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen (ab Werk) zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
3.1. Bei Sonderprojekten ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50 % zu leisten.
3.2. Produktionstechnisch sind Unter- oder Überlieferungen in Höhe von bis zu 5 % zu akzeptieren.
4. Vertragsabschluss
Mit der Bestellung erklärt der Vertragspartner verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Wir werden kurzfristig, spätestens innerhalb von 2 Tagen, die Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebotes erklären.
5. Zahlung
Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung, ohne Abzüge, auf unser angegebenes Konto.
6. Gefahrenübergang
Der Kunde trägt das Risiko eines zufälligen Untergangs der Ware ab Erfüllungsort.
7. Anzeige von Mängeln
Der Vertragspartner ist verpflichtet, jede Lieferung nach Erhalt auf äußerliche Beschädigungen, Falschlieferungen oder Fehlmengen zu kontrollieren.
Diese Mängel müssen uns schriftlich innerhalb eines Werktages nach Erhalt der Ware mitgeteilt werden.
8. Haftungsbeschränkung
Bei unseren Kunden, die laut Definition Unternehmer bzw. Kaufleute sind, haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten nicht.
9. Eigentumsvorbehalt
Gegenüber unserem Vertragspartner behalten wir uns an sämtlichen gelieferten Waren bis zur restlosen Begleichung der Gesamtforderung aus der laufenden Geschäftsverbindung das Eigentum vor (Vorbehaltsware).
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.
Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bochum.
Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht, einschließlich des UN-Kaufrechts.